Mobilitätszuschüsse

DruckversionSend to friendPDF version

Wie erhalte ich eine Förderung für eine Grundtvig-Mobilitätsaktion?

 

Teilnahmeberechtigte Einrichtungen / Zielgruppen

Antragsberechtigt sind haupt- oder ehrenamtlich tätige Personen:

  • Lehrer/-innen oder Ausbilder/-innen in der Erwachsenenbildung,
  • Leiter/-innen einer Erwachsenenbildungseinrichtung,
  • Aufsichts- und Verwaltungspersonal,
  • Bildungs- und Berufsberater/-innen,
  • Sonderpädagog/-innen, Sozialpädagog/-innen im Bereich der Erwachsenenbildung,
  • Mediator/-innen.

Förderung für reines Sprachentraining:

  • Lehrer/-innen in der Erwachsenenbildung, die nicht sprachliche Fächer in einer Fremdsprache unterrichten;
  • Lehrer/-innen, die an einer Umschulung zum Sprachenlehrer/-in in der Erwachsenenbildung teilnehmen;
  • Beschäftige in einer Einrichtung, die an einer Grundtvig-Lernpartnerschaft teilnimmt und sprachliche Förderung in der Sprache der Partnerschaft beantragen;
  • Beschäftige in einer Einrichtung der Erwachsenenbildung, die Sprachtraining in einer wenig verbreiteten bzw. unterrichteten Sprache beantragen. 

Wie stelle ich einen Antrag auf Förderung?

  • Interessierte sollte sich zunächst mit dem Kursanbieter in Verbindung setzen, um ihr Interesse am Kurs zu signalisieren und die Verfügbarkeit freier Plätze zu prüfen, bevor sie einen Förderantrag bei der NA stellen. Antragsteller können von der NA aufgefordert werden, eine vorläufige Anmeldebestätigung mit dem Antrag einzureichen.
  • Antragsformulare sind auf der Webseite der Nationalen Agentur Ihres Landes verfügbar. Die Formulare müssen ordnungsgemäß und fristgerecht bei der NA eingereicht werden. 
  • Wird der Antrag seitens der NA bewilligt, sollte der Zuschussempfänger umgehend den Kursanbieter darüber informieren und die Teilnahme am Kurs bestätigen. Auch im Falle einer Antragsablehnung muss der Kursanbieter informiert werden, um die vorläufige Anmeldung zu annullieren.
  • Die Bearbeitungsdauer der eingegangen Anträge variiert in den einzelnen Ländern und beträgt in der Regel sieben bis zehn Wochen.
  • Wenn der Teilnehmende den Zuschuss von der NA erhalten und die Teilnahme am Kurs beim Kursanbieter bestätigt hat, hat er eine Verantwortung gegenüber dem Kursanbieter. Wenn er die Teilnahme am Kurs absagt, muss er ggf. eine Stornogebühr bezahlen, die der Kursanbieter erhaben darf.
  • Im Falle einer kurzfristigen Absage des Kurses seitens des Kursanbieters, kann der/die Zuschussempfänger/in beim Kursanbieter eine Kostenerstattung für bereits geleistet Zahlungen einfordern.

Erläuterungen:

  • Grundtvig-Mobilitätszuschüsse können auch für eine Teilnahme an informellen Bildungsangeboten wie beispielsweise Besuche oder Austausche beantragt werden. 
  • Grundtvig-Mobilitätszuschüsse können ebenfalls für die Teilnahme an europäischen Konferenzen oder Seminaren beantragt werden, die von einem Comenius oder Grundtvig Netzwerk, einem multilateralen Projekt, einer Nationalen Agentur oder einem europäischen Träger im Bereich der Erwachsenenbildung organisiert werden.
  • Die Regeln sind ein (nicht rechtsverbindlicher) Auszug aus den “Instructions for providers of Comenius and Grundtvig training events”, Anleitungen für Kursanbieter von Comenius und Grundtvig Kursen.  Volltextansicht hier verfügbar.
  • Die Kursdatenbank ist hier verfügbar unter http://ec.europa.eu/education/trainingdatabase/